Telefon: (0 36 32) 60 48 - 40
Telefax: (0 36 32) 60 48 - 839

Geschäftszeiten:
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Freitag: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Postanschrift: Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH
Alexander-Puschkin-Promenade 26
99706 Sondershausen

Hier finden Sie wesentliche Informationen

zum Stromnetz, Energietransport und unseren Netzdienstleistungen.

Messwesen

Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Messstellenverträge

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messstellen von Letztverbrauchern in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung.

Informationen zum Messstellenbetrieb

Die Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Genaue Informationen sind hier unter Gesetze im Internet zu finden.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt MSB „Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ entnommen werden. Hier klicken.

Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen sind von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EnWG und § 12 Abs. 1 Messstellenrahmenvertrag sicherzustellen.