Telefon: (0 36 32) 60 48 - 40
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Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag: 07:00 Uhr - 15:45 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

netzgesellschaft@stadtwerke-sondershausen.de

Postanschrift: Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH
Alexander-Puschkin-Promenade 26
99706 Sondershausen

Ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz

diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen - das ist unsere Aufgabe.

Veröffentlichungspflichten

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist dabei das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Feststellung des Grundversorgers:

Mit Stichtag 1. Juli 2021 wurde die Mehrzahl der Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH für Strom und Erdgas durch den Vertrieb der Stadtwerke Sondershausen GmbH versorgt, welche damit den Grundversorgerstatus erhält. Dieser gilt somit für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 bis zur nächsten vorgeschriebenen Stichtagsuntersuchung. Die Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH hat dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

Für die Versorgung mit Strom gilt als Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH:

Sondershausen mit

  • OT Berka
  • OT Dietenborn
  • OT Großberndten
  • OT Großfurra mit Neuheide
  • OT Himmelsberg
  • OT Hohenebra
  • OT Immenrode
  • OT Kleinberndten
  • OT Oberspier
  • OT Schernberg
  • OT Straußberg
  • OT Thalebra

aus dem Kyffhäuserland der

  • OT Hachelbich

Für die Versorgung mit Erdgas gilt als Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH:

Sondershausen mit Ortsteilen (OT)

  • OT Berka
  • OT Großberndten
  • OT Großfurra
  • OT Hohenebra
  • OT Immenrode
  • OT Oberspier
  • OT Schernberg
  • OT Straußberg
  • OT Thalebra

aus dem Kyffhäuserland der

  • OT Badra
  • OT Bendeleben
  • OT Hachelbich
  • OT Rottleben
  • OT Steinthaleben

aus Heringen/ Helme der

  • OT Auleben

aus Greußen der

  • OT Niederspier

Gleichbehandlung

Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt dazu jährlich der Regulierungsbehörde einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht diesen.