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Solaranlagen

Sie möchten eine Erzeugungsanlage anschließen?

Wir informieren Sie, was zu beachten ist und senden Ihnen notwendige Anmeldeformulare zu.

Balkonkraftwerke

Im kleinen Maßstab Solarstrom produzieren, das geht mit sogenannten Stecker-Solargeräten. Sie lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen und Hausdächern installieren.

Dies bedarf jedoch einer Energiesteckvorrichtung, die von einem Elektrofachbetrieb installiert werden muss, damit Stecker und Steckdose verpolungssicher sind. Solche Anlagen sind beim Netzbetreiber anzumelden, denn der überschüssige Strom, der im Haushalt nicht abgenommen wird, gelangt in das örtliche Niederspannungsnetz. Damit verbunden ist ein vorheriger Zählerwechsel. Der gesamte Prozess muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur beauftragt und begleitet werden.

Rechtliche Einordnung 

Der Betreiber einer steckerfertigen Erzeugungsanlage hat die Pflicht beim Anschluss der Anlage die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (§ 49 EnWG),

  • sofern eine Rückeinspeisung von Strommengen in das Netz für die allgemeine Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann, einen Zweirichtungszähler vorzuhalten;
  • keinesfalls darf ein nicht-rücklaufgesperrter Bezugszähler verwendet werden,
  • die technischen Einrichtungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017 vorzuhalten,
  • die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden,
  • die Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung zulässig. Diese Bedingungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.

Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfreien PV-Anlagen unter www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose  veröffentlicht.

Anmeldeverfahren 

  1. Auswahl der Anlage und eines eingetragenen Elektroinstallateurs
  2. Ausfüllen des Formulars > Anmeldung einer „steckerfertige Erzeugungsanlage“ bis 600 VA Entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
  3. Beauftragung des Zählerwechsels und Begleitung durch den Elektroinstallateurs
  4. Inbetriebnahme der Anlage in Begleitung des Elektroinstallateurs sowie Bestätigung des Inbetriebnahmeprotokolls, welches dem Netzbetreiber zu übermitteln ist
  5. Anmeldung im Marktstammdatenregister (Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sind nach der am 01.07.2017 in Kraft getretenen Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtetet, Ihre Erzeugungsanlage und Ihren Stromspeicher im Online-Portal des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das Marktstammdatenregister erreichen Sie unter folgendem Link: www.marktstammdatenregister.de/MaStR)